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   LSG Nordrhein-Westfalen, 15.09.2010 - L 11 KA 69/08   

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LSG Nordrhein-Westfalen, 15.09.2010 - L 11 KA 69/08 (https://dejure.org/2010,15035)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 15.09.2010 - L 11 KA 69/08 (https://dejure.org/2010,15035)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 15. September 2010 - L 11 KA 69/08 (https://dejure.org/2010,15035)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 06.02.2008 - B 6 KA 41/06 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Beendigung der Kassenzulassung -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 15.09.2010 - L 11 KA 69/08
    Das SG hat sodann mit Gerichtsbescheid vom 06.06.2008 unter Wiederholung der Ausführungen des BSG zur streitgegenständlichen Altersgrenze in einem Urteil vom 06.02.2008 - B 6 KA 41/06 - die Klage abgewiesen.

    Das BSG hat in seinem Urteil vom 06.02.2008 - B 6 KA 41/06 R -, dessen Auffassung der Senat sich vollumfänglich anschließt, entschieden, dass diese Regelung über die Beendigung der vertragsärztlichen Zulassung mit 68 Jahren weder Verfassungsrecht noch das europarechtliche Verbot der Altersdiskriminierung, noch die Bestimmungen des AGG verletzt, weshalb es einer Aussetzung des Verfahrens gemäß § 114 Abs. 2 Satz 1 SGG und Vorlage zum BVerfG gemäß Art. 100 Abs. 1 GG bzw. zum Europäischen Gerichtshof gemäß Art. 234 Abs. 2 EG-Vertrag nicht bedarf.

  • BVerfG, 31.03.1998 - 1 BvR 2167/93

    Altersgrenze für Kassenärzte ist verfassungsgemäß

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 15.09.2010 - L 11 KA 69/08
    Das BVerfG hat schon in seinen Urteilen vom 31.03.1998 - 1 BvR 2167/93, 1 BvR 2198/93 - (jeweils m.w.N.) ausgeführt, dass eine Verletzung des Art. 14 GG nicht ersichtlich ist, weil die angegriffene Zulassungsvorschrift sich auf die berufliche Betätigung und nicht auf deren Ergebnis bezieht (BVerfG, Urteil vom 31.03.1998 - 1 BvR 2167/93, m.w.N.).
  • BSG, 17.10.2007 - B 6 KA 45/06 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Ermächtigung des Gemeinsamen Bundesausschusses -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 15.09.2010 - L 11 KA 69/08
    Auch insofern sind weder Regelungen des Europäischen Gemeinschaftsrechts betroffen noch bestehen verfassungsrechtliche Bedenken (vgl. BSG, Beschluss vom 18.08.2010 - B KA 18/10 B - und Urteil vom 17.10.2007 - B 6 KA 45/06 R - m.w.N.), die auch vom Kläger nicht vorgetragen sind.
  • BSG, 18.08.2010 - B 6 KA 18/10 B

    Vertragsärztliche Versorgung - Beendigung der Kassenzulassung wegen Erreichens

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 15.09.2010 - L 11 KA 69/08
    Dass die Altersgrenze für Vertragsärzte diese Zielrichtigung hat, hat das BSG in seiner Rechtsprechung mehrfach ausgeführt (zuletzt BSG, Beschluss vom 18.08.2010 - B 6 KA 18/10 - m.w.N.).
  • BSG, 27.06.2001 - B 6 KA 3/01 B

    Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache im sozialgerichtlichen Verfahren, Rüge

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 15.09.2010 - L 11 KA 69/08
    Die dagegen eingelegten Rechtsbehelfe und Rechtsmittel hatten keinen Erfolg (Beschluss des Berufungsausschusses vom 10.02.1999, Urteil des Sozialgerichts (SG) Köln vom 12.01.2000 - S 19 KA 18/99 -, Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen (LSG NRW) vom 18.10.2000 - L 11 KA 74/00 - sowie Beschluss des Bundessozialgerichts (BSG) vom 27.06.2001 - B 6 KA 3/01 B -).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 18.10.2000 - L 11 KA 74/00

    Beendigung der Zulassung eines Arztes für Allgemeinmedizin zur vertragsärztlichen

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 15.09.2010 - L 11 KA 69/08
    Die dagegen eingelegten Rechtsbehelfe und Rechtsmittel hatten keinen Erfolg (Beschluss des Berufungsausschusses vom 10.02.1999, Urteil des Sozialgerichts (SG) Köln vom 12.01.2000 - S 19 KA 18/99 -, Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen (LSG NRW) vom 18.10.2000 - L 11 KA 74/00 - sowie Beschluss des Bundessozialgerichts (BSG) vom 27.06.2001 - B 6 KA 3/01 B -).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 18.05.2011 - L 11 KA 103/08

    Vertragsarztangelegenheiten

    Der Senat nimmt zur weiteren Begründung Bezug auf die als zutreffend erachteten Entscheidungsgründe des angefochtenen Urteils (§ 153 Abs. 2 SGG), die der gefestigten Rechtsprechung des BSG (zuletzt Urteile vom 09.04.2008 - B 6 KA 44/07 R - und vom 06.02.2008 - B 6 KA 41/06 R - sowie Beschluss vom 18.08.2010 - B 6 KA 18/10 -) und auch des erkennenden Senats (zuletzt Urteil vom 15.09.2010 - L 11 KA 69/08 -) entspricht, und verweist abschließend auf die Ausführungen des BSG in seinem Beschluss vom 18.08.2010 - B 6 KA 18/10 B -, mit dem dieser die Zulassung einer Revision in einem vergleichbaren Verfahren abgelehnt hat:.
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